1. Was ist Kieferorthopädie?
Die Kieferorthopädie befasst
sich mit der Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Durch die Behandlung
dieser Fehlstellungen mit kieferorthopädischen Geräten können
Atmung, Körperhaltung und Aussprache positiv beeinflusst werden.
Die Gefahr von Karies und Zahnfleischerkrankungen ist bei einer Zahnfehlstellung
erhöht und kann durch eine kieferorthopädische Therapie vermindert
werden.
2. Was ist ein Kieferorthopäde?
Ein Kieferorthopäde hat
nach Abschluss seines Zahnmedizinstudiums mindestens ein Jahr zahnärztlich
gearbeitet, eine dreijährige Weiterbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie
abgeschlossen und danach eine Facharztprüfung erfolgreich absolviert.
3. Wann muss ich das erste
Mal zum Kieferorthopäden?
Eine Beratung beim Kieferorthopäden
ist grundsätzlich ratsam, wenn Eltern, Zahnarzt oder Kinderarzt Auffälligkeiten
an der Zahn- oder Kieferstellung bemerken. Einige Fehlstellungen sollten
schon im Alter von 3 bis 6 Jahren behandelt werden (Frühbehandlung).
In der Regel findet die kieferorthopädische Behandlung jedoch zwischen
dem 10. und 13. Lebensjahr statt.
4. Warum bekommen mache
Kinder früher eine Zahnspange als andere?
Der Behandlungsbeginn richtet
sich nach den Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen, welche sich bei einem Patienten
zeigen. Es kommt darauf an ob es sich um eine reine Zahnfehlstellung,
um eine Kieferfehlstellung oder um eine Kombination aus beidem handelt.
In der Regel müssen Kieferfehlstelllungen viel früher (es muss
noch genügend Wachstum vorhanden sein) als reine Zahnfehlstellungen
behandelt werden.
5. Kann ich mir aussuchen
ob ich eine feste oder eine lose Zahnspange bekomme?
Die Zahnspange wird durch die
Art der erforderlichen Zahnbewegung bestimmt und aus diesem Grund kann man es sich nicht
selber aussuchen, ob man eine feste oder eine lose Zahnspange bekommt.
In den meisten Fällen bekommt man beides. Zunächst findet eine
Behandlung mit herausnehmbaren Geräten und danach mit einer festen
Spange statt. Im Anschluss an die Behandlung mit einer Multibracketapparatur
werden noch einmal herausnehmbare Zahnspangen getragen, die das Behandlungsergebnis
stabilisieren sollen.
6. Greift die Zahnspange
meine Zähne an?
Die festsitzende Zahnspange wird mit speziellen Kunststoffen oder Zementen an den Zahnoberflächen
befestigt. Nach der Behandlung erfolgt die Entfernung ohne sichtbare Spuren.
Bleibende Schäden an den Zähnen gibt es nur, wenn die Patienten
ihre Zähne nicht ausreichend pflegen. Die Zahnpflege ist besonders
bei der festsitzenden Zahnspange sehr wichtig, nicht einfach und nur mit
viel Ausdauer zu bewältigen. Mehr dazu unter Zahnpflege.
7. Wie oft muss ich zur
Kontrolle kommen?
Die Häufigkeit der Praxisbesuche
hängt von der Art der Zahnspange, sowie der Behandlungsphase ab.
Bei herausnehmbaren Geräten betragen die Abstände zwischen den
Kontrollen etwa 6 - 8 Wochen, bei festsitzenden Zahnspangen etwa 4 - 6
Wochen.
8. Wie lange dauert die
Behandlung?
Dies ist abhängig vom
Umfang der kieferorthopädisch notwendigen Maßnahmen. Bei kleineren
Fehlstellungen reichen manchmal schon einige Monate. Meistens jedoch,
insbesondere bei ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen, dauert
sie mehrere Jahre (in der Regel 3 bis 4), bis das Kieferwachstum und der
Zahnwechsel abgeschlossen sind.
9. Tun Zahnspangen weh?
Oft drücken herausnehmbare
und feste Zahnspangen, besonders nachdem sie verstellt worden sind. Dieser
Druck ist individuell unterschiedlich, einige Patienten empfinden ihn
als schmerzhaft, andere Patienten bemerken ihn gar nicht. Der Druck und
das Lockern der bewegten Zähne ist bei einer erfolgreichen Behandlung
ganz normal.
10. Müssen Zähne
gezogen werden?
Nach einer genauen Vermessung der von den Zähnen genommenen Gipsmodelle und Auswertung der Röntgenbilder
kann man feststellen, ob die Zähne zu groß für den Kiefer
sind. Wenn alle Platzbeschaffungsmöglichkeiten nicht ausreichen,
müssen eventuell Zähne gezogen werden.
11. Muss ich einen Außenbogen
tragen?
In unserer Praxis verwenden wir keinen Außenbogen (Headgear), da er zum einem unserem ästhetischen Behandlungskonzept nicht entspricht und zum anderen zu starke Kräfte auf Hals- und Nackenmuskulatur ausübt (ganzheitliche Kieferorthopädie). Wir setzen andere, nicht sichtbare Apparaturen ein, um Zähne zu verschieben und Platz zu schaffen.
12. Was muss ich während
der Behandlung beachten?
Gründliches Zähneputzen
ist während der Behandlung besonders wichtig. Es dauert bei der festsitzenden
Zahnspange länger, da man die Zähne perfekt sauber halten muss.
Herausnehmbare Zahnspangen sollten häufig getragen werden, um einen
schnellen Erfolg zu garantieren.
13. Kann es bei einer Zahnspange
zu Problemen mit Allergien kommen?
Es gibt bei Allergien die Möglichkeit
auf andere Materialien auszuweichen, wie zum Beispiel Titan- oder Keramikbrackets falls Sie auf Nickel allergisch reagieren. Wissenschaftlich wurden jedoch
noch keine allergischen Reaktionen auf Zahnspangen festgestellt.
14. Wie entfernt man hartnäckige
Beläge an der Zahnspange?
Die Ablagerungen können
entfernt werden, indem Sie die Zahnspange für einige Zeit in verdünntes
Essigwasser legen und sie danach mit einer Bürste säubern.
Vielfach ist es Zahnstein der sich ablagert. Um das zu verhindern ist
es wichtig, dass Sie die Zahnspange abends und morgens reinigen. Wir können die Zahnspange in der Praxis auch in einem Ultraschallgerät reinigen.
Auf gar keinen Fall soll die Zahnspange in kochendes Wasser gelegt werden,
da sie sich dabei verformen kann und dann nicht mehr passt.
15. Wie lange dauert es
bis man mit einer Zahnspange gut sprechen kann?
Sie müssen schon ein wenig üben.
Die Zunge braucht eine gewisse Zeit, um sich an die beengten Verhältnisse
zu gewöhnen. Durch Sprechübungen kann aber in den meisten Fällen
innerhalb von 2 Wochen eine gute Aussprache erreicht werden. Lautes Lesen
ist zum Beispiel eine hervorragende Übung zur Verbesserung. Am Anfang
sollte man etwas langsamer sprechen, damit sich die Zunge an ihre neue
Lage gewöhnen kann.
16. Bleiben meine Zähne
nach der Behandlung gerade?
Nach der kieferorthopädischen
Behandlung ist es möglich, dass sich die Zähne wieder verschieben.
Aus diesem Grund werden nach der aktiven Behandlung Geräte angefertigt,
welche dieses verhindern sollen. Ein sogenanntes Retentionsgerät
kann eine herausnehmbare Zahnspange sein, die nachts getragen werden soll.
Oder aber es wird hinter die Frontzähne (im Ober- und Unterkiefer)
ein sogenannter Lingual-Retainer geklebt, da sich diese besonders oft wieder verschieben.
17. Kann ich mich auch als
Erwachsener kieferorthopädisch behandeln lassen?
Ja, auch als Erwachsener ist
eine kieferorthopädische Behandlung möglich. Es gibt keine Altersgrenze -
allerdings sollte der Zahnhalteapparat gesund und entzündungsfrei sein.
Lesen Sie dazu genaueres unter Erwachsenenbehandlung.
18. Unterscheidet sich eine
kieferorthopädische Behandlung beim Erwachsenen von der beim Kind?
Es wird in der Kieferorthopädie
zwischen Zahn- und Kieferfehlstellungen unterschieden. Zahnfehlstellungen
kann man bei Erwachsenen und Kindern behandeln. Kieferfehlstellungen können
jedoch nur während des Wachstums, also bei Kindern orthopädisch
behandelt werden. Bei Erwachsenen ist eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische
Behandlung zur Korrektur von Kieferfehlstellungen möglich. Vor der
Operation müssen die Zähne der beiden Kiefer kieferorthopädisch
gerade gestellt werden.
19. Meine Zähne sind
schon seit Jahrzehnten schief, warum soll ich sie behandeln lassen?
Bei extrem schief stehenden
Zähnen ist die Pflege der Zähne erschwert und es können
sich leichter Zahnfleischentzündungen und Karies bilden. Durch eine
kieferorthopädische Behandlung tritt eine Verbesserung der Kaufunktion
ein. Außerdem können Nachbarzähne, die in eine länger
bestehende Zahnlücke gekippt sind, wieder aufgerichtet werden, bevor
man die Lücke prothetisch versorgt.
20. Wie wird die kieferorthopädische
Behandlung bezahlt?
Kinder:
Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich in der Regel an den Kosten einer kieferorthopädischen
Behandlung bis zum 18. Lebensjahr, wenn eine mittlere
bis starke Fehlstellung der Zähne vorliegt. Zwar muss der Patient
während der Behandlung zunächst 20% (ab dem zweiten Kind, welches
sich gleichzeitig in Behandlung befindet 10%) der Kosten vorlegen,
nach erfolgreichem Behandlungsabschluss erstattet die Krankenkasse
dieses Geld jedoch zurück.
Erwachsene:
Ab dem 18. Lebensjahr werden die Kosten nur noch in Kombination mit einem
kieferchirurgischen Eingriff von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Von der privaten Krankenkasse werden die Kosten für eine kieferorthopädische
Behandlung in aller Regel abhängig vom abgeschlossenen Tarif übernommen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie unter Erwachsenen- und Lingualbehandlung. |