Bleiben meine Zähne nach der Behandlung gerade?
Nach einer kieferorthopädischen Behandlung können sich Zähne im Laufe der Zeit wieder verändern. Deshalb endet die Behandlung nicht unmittelbar mit dem Entfernen der Zahnspange oder dem letzten Aligner.
An die aktive Behandlung schließt sich in der Regel eine Retentions- oder Stabilisierungsphase an. Sie dient dazu, die erreichte Zahnstellung möglichst gut zu erhalten.
Dafür können je nach individueller Situation herausnehmbare Retentionsgeräte, fest eingeklebte Retainer oder eine Kombination verschiedener Verfahren verwendet werden.
Wie lange und in welcher Form eine Retention sinnvoll ist, hängt vom individuellen Befund ab. Bei herausnehmbaren Geräten ist es wichtig, die vereinbarte Tragezeit einzuhalten.
Auch während der Retentionsphase sind Kontrollen sinnvoll, damit Veränderungen der Zahnstellung oder Probleme mit einem Retainer frühzeitig erkannt werden können.
Kann eine Zahnspange die Zähne schädigen?
Eine Zahnspange greift den Zahnschmelz nicht von selbst an. Bei einer festen Zahnspange können sich jedoch rund um Brackets und Bögen leichter Zahnbeläge ansammeln.
Werden diese Beläge nicht ausreichend entfernt, steigt das Risiko für Zahnfleischentzündungen, Entkalkungen des Zahnschmelzes und Karies.
Deshalb sind eine sorgfältige Mundhygiene, regelmäßige zahnärztliche Kontrollen und die von uns empfohlenen Prophylaxemaßnahmen während der kieferorthopädischen Behandlung besonders wichtig.
Bei guter Zusammenarbeit lassen sich viele dieser Risiken deutlich reduzieren, vollständig ausschließen lassen sie sich jedoch nicht.
Kann es bei einer Zahnspange zu Problemen mit Allergien kommen?
Unverträglichkeiten oder allergische Reaktionen auf Materialien kieferorthopädischer Apparaturen sind möglich, insgesamt jedoch selten.
Wenn bei Ihnen bereits Allergien oder bekannte Materialunverträglichkeiten bestehen, teilen Sie uns dies bitte vor Beginn der Behandlung mit.
Je nach Art der Allergie und geplanter Behandlung können gegebenenfalls alternative Materialien oder Behandlungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.
Bei neu auftretenden Beschwerden sollte die Ursache individuell abgeklärt werden.
Kann ich mich auch als Erwachsener kieferorthopädisch behandeln lassen?
Ja. Eine kieferorthopädische Behandlung ist grundsätzlich auch im Erwachsenenalter möglich. Eine feste Altersgrenze gibt es nicht.
Entscheidend ist vielmehr die individuelle Ausgangssituation. Vor einer Behandlung beurteilen wir unter anderem die Zahnstellung, die Verzahnung sowie die Gesundheit der Zähne und des Zahnhalteapparates.
Je nach Befund können verschiedene Behandlungsmöglichkeiten infrage kommen, beispielsweise eine festsitzende Zahnspange oder transparente Aligner.
Bei Erwachsenen ist das Kieferwachstum weitgehend abgeschlossen. Soll neben der Zahnstellung auch eine ausgeprägte skelettale Kieferfehlstellung korrigiert werden, kann in bestimmten Fällen eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung notwendig sein.
Welche Behandlung für Sie geeignet ist, lässt sich nach einer persönlichen Untersuchung und Diagnostik beurteilen.
Kann ich zwischen einer festen und einer herausnehmbaren Zahnspange wählen?
Nicht jede Zahn- oder Kieferfehlstellung kann mit jeder Art von Zahnspange behandelt werden. Welche Apparatur geeignet ist, hängt vor allem davon ab, welche Zahn- oder Kieferbewegungen erforderlich sind.
Herausnehmbare Zahnspangen werden häufig für andere Behandlungsaufgaben eingesetzt als festsitzende Apparaturen. Auch transparente Aligner können je nach Befund eine mögliche Behandlungsalternative darstellen.
Wenn mehrere Verfahren medizinisch geeignet sind, können persönliche Wünsche bei der Behandlungsplanung berücksichtigt werden.
Welche Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall infrage kommen, besprechen wir nach der kieferorthopädischen Diagnostik gemeinsam.
Muss ich einen Außenbogen (Headgear) tragen?
Ein Außenbogen, auch Headgear genannt, ist nur für bestimmte kieferorthopädische Behandlungssituationen geeignet und wird nicht bei jedem Patienten eingesetzt.
Ob ein solches Gerät sinnvoll ist, hängt von der Zahn- und Kieferstellung, dem Wachstum und dem jeweiligen Behandlungsziel ab.
Heute stehen für viele Behandlungssituationen unterschiedliche kieferorthopädische Verfahren zur Verfügung. Welche Möglichkeit im individuellen Fall geeignet ist, wird nach der Diagnostik gemeinsam besprochen.
Müssen Zähne gezogen werden?
Für eine kieferorthopädische Behandlung müssen nicht grundsätzlich Zähne entfernt werden.
Ob ausreichend Platz für alle Zähne vorhanden ist, wird im Rahmen der kieferorthopädischen Diagnostik beurteilt. Dabei werden unter anderem die Zahnstellung, die Kiefergröße, das Profil und das angestrebte Behandlungsergebnis berücksichtigt.
Je nach Ausgangssituation können unterschiedliche Möglichkeiten zur Platzgewinnung infrage kommen. In bestimmten Fällen kann jedoch auch die Entfernung bleibender Zähne Bestandteil eines sinnvollen Behandlungskonzeptes sein.
Eine solche Entscheidung wird immer individuell getroffen und vor Beginn der Behandlung ausführlich besprochen.
Nach dem Einsetzen oder Aktivieren einer Zahnspange können die Zähne vorübergehend druckempfindlich sein. Auch Lippen, Wangen oder Zunge müssen sich manchmal zunächst an eine neue Apparatur gewöhnen.
Wie stark diese Beschwerden empfunden werden und wie lange sie anhalten, ist individuell unterschiedlich. Häufig sind sie in den ersten Tagen am deutlichsten und nehmen anschließend wieder ab.
Starke, zunehmende oder ungewöhnlich lange anhaltende Schmerzen sollten nicht einfach abgewartet, sondern in unserer Praxis abgeklärt werden.
Unterscheidet sich die kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen und Kindern?
Ja. Grundsätzlich können Zahnfehlstellungen sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen kieferorthopädisch behandelt werden. Die Behandlungsmöglichkeiten und -ziele können sich jedoch unterscheiden.
Bei Kindern und Jugendlichen kann das noch vorhandene Wachstum bei bestimmten Kieferfehlstellungen in die Behandlung einbezogen werden. Deshalb kann der Zeitpunkt einer Behandlung während des Wachstums eine wichtige Rolle spielen.
Bei Erwachsenen ist das Kieferwachstum weitgehend abgeschlossen. Zahnbewegungen sind dennoch grundsätzlich möglich. Voraussetzung sind unter anderem ein geeigneter Zahnhalteapparat und eine sorgfältige individuelle Diagnostik.
Bei ausgeprägten skelettalen Kieferfehlstellungen kann nach abgeschlossenem Wachstum in bestimmten Fällen eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erforderlich sein.
Welche Behandlungsmöglichkeiten infrage kommen, entscheiden wir anhand des individuellen Befundes und der persönlichen Behandlungsziele.
Wann sollte mein Kind erstmals zum Kieferorthopäden?
Einen für alle Kinder gleichermaßen richtigen Zeitpunkt für die erste kieferorthopädische Untersuchung gibt es nicht.
Eine frühzeitige Beurteilung kann sinnvoll sein, wenn beim Zahnarzt, Kinderarzt oder den Eltern Auffälligkeiten der Zahn- oder Kieferstellung, des Bisses oder der Gebissentwicklung auffallen.
Bestimmte Fehlstellungen können bereits im Milchgebiss oder frühen Wechselgebiss eine kieferorthopädische Abklärung erforderlich machen. Andere Veränderungen werden zunächst beobachtet und erst zu einem späteren Zeitpunkt behandelt.
Bei Unsicherheit kann eine kieferorthopädische Untersuchung helfen, den Entwicklungsstand einzuschätzen und festzustellen, ob bereits Handlungsbedarf besteht oder zunächst Kontrollen ausreichend sind.
Warum bekommen mache Kinder früher eine Zahnspange als andere?
Der richtige Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Behandlung ist nicht bei jedem Kind gleich.
Manche Zahn- oder Kieferfehlstellungen können bereits während einer frühen Entwicklungsphase behandlungsbedürftig sein. Bei anderen Befunden ist es sinnvoller, zunächst den weiteren Zahnwechsel oder eine bestimmte Wachstumsphase abzuwarten.
Entscheidend sind deshalb nicht allein das Lebensalter, sondern unter anderem die Zahn- und Kieferstellung, der Stand des Zahnwechsels, das Wachstum und die Art der Fehlstellung.
Nach einer kieferorthopädischen Untersuchung können wir beurteilen, ob eine Behandlung bereits sinnvoll ist oder zunächst weitere Kontrollen ausreichen.
Warum kann eine kieferorthopädische Behandlung auch im Erwachsenenalter sinnvoll sein?
Eine kieferorthopädische Behandlung ist auch im Erwachsenenalter möglich. Ob sie sinnvoll ist, hängt jedoch nicht allein davon ab, wie lange eine Zahnfehlstellung bereits besteht.
Gründe für eine Behandlung können beispielsweise der persönliche Wunsch nach einer veränderten Zahnstellung, funktionelle Probleme oder ungünstige Platzverhältnisse sein.
Eine Zahnfehlstellung muss allerdings nicht automatisch behandelt werden. Entscheidend sind der individuelle Befund, mögliche Beschwerden, die Gesundheit von Zähnen und Zahnhalteapparat sowie die persönlichen Behandlungsziele.
Nach einer kieferorthopädischen Untersuchung können wir gemeinsam besprechen, ob eine Behandlung sinnvoll ist, welche Möglichkeiten infrage kommen und welches Ergebnis realistisch erreichbar ist.
Was ist ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie – und was bedeutet M.Sc. Kieferorthopädie?
Ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist ein approbierter Zahnarzt, der nach dem Zahnmedizinstudium eine geregelte mehrjährige Weiterbildung im Fachgebiet Kieferorthopädie erfolgreich abgeschlossen hat.
In Rheinland-Pfalz umfasst diese Weiterbildung insgesamt vier Jahre: auf ein allgemein-zahnärztliches Jahr folgen drei fachspezifische Jahre in der Kieferorthopädie. Die Weiterbildung findet an von der Zahnärztekammer anerkannten Weiterbildungsstätten statt und umfasst umfangreiche praktische Tätigkeit am Patienten sowie theoretische Weiterbildung. Mindestens ein Teil der fachspezifischen Weiterbildung erfolgt unter wissenschaftlicher Verantwortung einer universitären Einrichtung.
Nach vollständiger Weiterbildung und erfolgreichem Fachgespräch vor der Landeszahnärztekammer wird die geschützte Fachgebietsbezeichnung „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ beziehungsweise „Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ verliehen.
Davon zu unterscheiden ist der „Master of Science Kieferorthopädie“ (M.Sc.). Ein Master of Science ist ein akademischer Hochschulgrad, der nach Abschluss eines postgradualen Masterstudiengangs erworben werden kann. Umfang, Dauer, praktische Ausbildung und Aufbau solcher Studiengänge können je nach Hochschule und Studiengang unterschiedlich sein.
Der akademische Grad M.Sc. Kieferorthopädie ist keine Fachzahnarztbezeichnung und ersetzt die durch die Zahnärztekammer geregelte Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie nicht. Die Bundeszahnärztekammer unterscheidet ausdrücklich zwischen Fachgebietsbezeichnungen und postgradualen akademischen Qualifikationen wie einem Master of Science.
Das bedeutet jedoch nicht, dass nur Fachzahnärzte kieferorthopädische Behandlungen durchführen dürfen. Auch approbierte Zahnärzte können kieferorthopädisch tätig sein und zusätzliche Qualifikationen wie einen Masterabschluss erwerben. Für Patienten ist es jedoch hilfreich zu wissen, dass hinter den Bezeichnungen „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ und „M.Sc. Kieferorthopädie“ unterschiedliche Ausbildungs- und Qualifikationswege stehen.
Die Fachzahnarztbezeichnung dokumentiert eine nach den Vorgaben der zuständigen Zahnärztekammer geregelte, mehrjährige praktische und theoretische Weiterbildung im Fachgebiet mit abschließender Anerkennung durch die Kammer.
Was ist Kieferorthopädie?
Die Kieferorthopädie ist ein Fachgebiet der Zahnmedizin und beschäftigt sich mit der Erkennung, Vorbeugung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen.
Dabei werden unter anderem die Stellung der Zähne, die Verzahnung von Ober- und Unterkiefer, die Gebissentwicklung und – abhängig vom individuellen Befund – funktionelle Aspekte berücksichtigt.
Kieferorthopädische Behandlungen können bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durchgeführt werden. Welche Behandlung sinnvoll ist und wann sie beginnen sollte, richtet sich nach dem individuellen Befund und den jeweiligen Behandlungszielen.
Was muss ich während der Behandlung beachten?
Eine sorgfältige Mundhygiene ist während einer kieferorthopädischen Behandlung besonders wichtig. Bei einer festen Zahnspange müssen auch die Bereiche rund um Brackets und Bögen gründlich gereinigt werden.
Herausnehmbare Zahnspangen und Aligner sollten entsprechend der individuell vereinbarten Tragezeit verwendet und regelmäßig gereinigt werden.
Regelmäßige Kontrolltermine sind wichtig, damit der Behandlungsverlauf überprüft und die Apparatur bei Bedarf angepasst werden kann.
Bei Problemen wie einem gelösten Bracket, einem störenden Draht, Schmerzen oder einer beschädigten Zahnspange sollten Sie Kontakt mit unserer Praxis aufnehmen.
Wie lange dauert die Behandlung?
Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung lässt sich nicht pauschal festlegen. Sie hängt unter anderem von der Art und Ausprägung der Zahn- oder Kieferfehlstellung, dem Alter, dem Wachstum und der verwendeten Behandlungsmethode ab.
Auch die Mitarbeit des Patienten kann den Behandlungsverlauf beeinflussen, beispielsweise durch das konsequente Tragen herausnehmbarer Geräte oder Aligner und das Einhalten der Kontrolltermine.
Kleinere Zahnkorrekturen können vergleichsweise kurze Zeit benötigen, während umfangreichere Behandlungen deutlich länger dauern können.
Nach Abschluss der aktiven Zahnbewegung folgt in der Regel eine Retentionsphase, um die erreichte Zahnstellung zu stabilisieren.
Wie lange dauert es bis man mit einer Zahnspange gut sprechen kann?
Manche herausnehmbaren oder innenliegenden Zahnspangen können das Sprechen anfangs beeinflussen. Zunge und Mundmuskulatur müssen sich zunächst an die neue Situation gewöhnen.
Wie lange die Eingewöhnung dauert, ist individuell unterschiedlich. Häufig verbessert sich die Aussprache bereits nach kurzer Zeit deutlich.
Lautes Lesen und bewusstes Sprechen können dabei helfen, sich schneller an die Zahnspange zu gewöhnen.
Wie oft muss ich zur Kontrolle kommen?
Wie häufig Kontrolltermine notwendig sind, hängt von der verwendeten Zahnspange, der jeweiligen Behandlungsphase und dem individuellen Behandlungsverlauf ab.
Während einer aktiven kieferorthopädischen Behandlung finden Kontrollen in regelmäßigen Abständen statt. Dabei überprüfen wir unter anderem die Zahnbewegungen, die Funktion der Apparatur und gegebenenfalls die Mundhygiene.
Den für Ihre Behandlung geeigneten Terminrhythmus legen wir individuell fest.
Wie reinige ich eine herausnehmbare Zahnspange richtig?
Herausnehmbare Zahnspangen sollten regelmäßig gereinigt werden. In der Regel eignen sich dafür eine separate weiche Zahnbürste und lauwarmes Wasser.
Je nach Material können zusätzlich geeignete Reinigungsmittel für herausnehmbare Zahnspangen verwendet werden. Sehr heißes oder kochendes Wasser sollte vermieden werden, da Kunststoffteile dadurch verformt werden können.
Lassen sich hartnäckige Ablagerungen nicht entfernen, sollten sie nicht mit scharfen Gegenständen abgekratzt werden. In diesem Fall können wir die Zahnspange in der Praxis kontrollieren und gegebenenfalls professionell reinigen.
Wie wird die kieferorthopädische Behandlung bezahlt?
Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen richtet sich die Kostenübernahme nach dem Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung und den gesetzlichen Voraussetzungen der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).
Bei einer vertragszahnärztlichen kieferorthopädischen Behandlung leisten Versicherte zunächst den gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil. Nach einem entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen abgeschlossenen Behandlungsverlauf kann dieser Anteil von der Krankenkasse erstattet werden.
Bei Erwachsenen übernehmen gesetzliche Krankenkassen eine kieferorthopädische Behandlung grundsätzlich nur in bestimmten schweren Fällen, bei denen eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erforderlich ist.
Bei privat Versicherten und Beihilfeberechtigten hängt die Erstattung vom jeweiligen Tarif beziehungsweise den individuellen Versicherungsbedingungen ab.
Vor Beginn einer Behandlung informieren wir Sie über die voraussichtlich entstehenden Kosten und besprechen gegebenenfalls zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung sind.